Stichtag Berechnung für Altersgrenzen

Wie im Artikel "Betreuungseinrichtungen und Module importieren und bearbeiten" beschrieben, können sowohl für Betreuungseinrichtungen, als auch für Module Altersgrenzen angegeben werden. In der Datenbank gespeichert werden allerdings Stichtage nach bzw. vor denen ein Kind geboren sein muss, damit die Betreuungseinrichtung oder die die Module mit Altersgrenzen angeboten werden.

Bis zum 13. November 2025 wurde der Stichtag immer für den 1. September des aktuellen Jahres berechnet. Danach wurde das System dahingehend umprogrammiert, dass als Jahr für den Stichtag das erste Jahr des Betreuungsjahres herangezogen wird. Also für das Betreuungsjahr 2026/27, der 1.9.2026. Bei einem Mindestalter von 1 ½ Jahren, muss das Kind vor dem 1. März 2025 geboren sein. Bei einem Höchstalter von 3 Jahren darf es nicht vor dem 1. September 2023 geboren sein. Genau diese Stichtage werden bei den Einrichtungen und Modulen hinterlegt.

Wenn für ein bestehendes Formular das Betreuungsjahr geändert wird, erkennt das System diesen Wechsel und berechnet automatisch die Stichtage für die Altersgrenzen aller verbundenen Betreuungseinrichtungen und Module neu.

Solange sich die Module in Sokrates nicht ändern, müssen also die Einstellungen der Betreuungseinrichtungen und Module nicht mehr manuell angepasst werden.